Bildschaffende Methoden zum Nachweis der Qualität
Unter Demeter-Richtlinien erzeugte Lebensmittel schmecken im Vergleich zu „nicht-Demeter-Lebensmitteln“ besser, sie sind sehr bekömmlich und qualitativ hochwertiger. Oberstes Ziel beim Anbau oder in der Tierhaltung ist es, den artspezifischen Charakter des Lebensmittels zu erzeugen und zu verbessern.
Dass sie Qualität von Demeter-Lebensmitteln besonders ist, geht sogar über rein analytisch-stoffliche Methoden hinaus: Sie ist nachweisbar mit vergleichenden bildschaffenden Methoden wie Steig-, Kristall- und Rundbildern. Sie können sichtbar machen, wie die innere Qualität und das Arttypische des Nahrungsmittels ist und welche besondere Reifequalität in einem Lebensmittel steckt.
Unser Gemüse und das Saatgut
Auf unserem Hof pflanzen wir viele samenfeste Sorten an. Das sind zum Beispiel violette Kohlrabi, Berner Rose, Hokkaido, bunter Mangold und viele mehr. Manche dieser Sorten haben es sogar schon in die „Arche des guten Geschmacks“ von slow-food geschafft. So etwa der Adventskohl. Für den bergischen Butterkohl wird die Aufnahme von uns beantragt. Auf diese Weise tragen wir dazu bei, die Vielfalt der Gemüsesorten zu bewahren.
Neben Samenfestigkeit sind uns Ertrag, Krankheitsresistenz, Größe und andere Eigenschaften des Gemüses wichtig. Aus diesem Grund wachsen bei uns auch nicht samenfeste Sorten, deren positive Merkmale durch Züchtung herausgestellt sind. Sie tragen zu Stabilität in der Ernte bei und helfen uns, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten beste Biolebensmittel zu produzieren. Gemüse- und Obstanbau nach den Richtlinien von Demeter duldet keine Sorten, die durch Gentechnik gezüchtet wurden. Im Demeteranbau geht es also schon beim Samenkorn darum, die Gesetze der Natur zu respektieren.
Verarbeitungsrichtlinien für Demeter-Produkte
Für Demeter-Produkte gelten strenge Verarbeitungsrichtlinien, die zum Beispiel auf unser Sauerkraut zutreffen. So müssen die Hersteller 100% Biozutaten verarbeiten (bei EG- Bio brauchen es nur 95% sein). Von 47 erlaubten Zusatzstoffen im EU-Biobereich sind für Demeterverarbeiter nur sieben, wenig bedenkliche zugelassen (in der konventionellen Lebensmittelverarbeitung sind es über 400!). Völlig verboten sind Nitritpökelsalz und gentechnisch veränderte Stoffe sowie „natürliche Aromen“ (da wird z.B. Himbeeraroma aus Holz gewonnen) Demeter-Verarbeiter dürfen nur Aromaextrakte aus der Frucht verwenden. In der Milchverarbeitung sind Ultrahocherhitzung und Homogenisierung ausgeschlossen.